Abmahnung

Ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche und in jedem gegenseitigen Vertragsverhältnis einsetzbar. Besondere Bedeutung hat die Abmahnung allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Wettbewerbsrecht, im Urheberrecht sowie im Mietrecht. Inzwischen ist die Abmahnung, zum Beispiel in § 12 UWG, auch gesetzlich geregelt. Die Abmahnung ist in Deutschland nach § 314 Abs. 2 BGB ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund oder für den Rücktritt von einem gegenseitigen Vertrag vorgesehen.



Druckversion | Sitemap
© SSI - Verwaltung