Gemeinschaftsordnung

 

ist die Grundordnung der Wohnungseigentümer, die im Rahmen der Teilungserklärung oder durch spätere Vereinbarungen oder Beschlüsse zur Regelung der wichtigsten Angelegenheiten der Gemeinschaft entwickelt wurde. Sie ist der Inbegriff aller gemeinschaftseigenen, längerfristig gültigen Regelungen.

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