Ersatzzustellung

 

Als "Ersatzzustellung" wird eine Sonderform der Zustellung eines Schriftstücks bezeichnet, welche ihre gesetzliche Regelung gemäß den §§ 178, 180 und 181 ZPO erhält.

Es bestehen drei verschiedene Möglichkeiten der Ersatzzustellung:

  • Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen

  • Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten

  • Ersatzzustellung durch Niederlegung

In Fällen, in denen es nicht möglich ist, einem Berechtigten das Schriftstück auszuhändigen, kann es ebenso an eine andere Person zugestellt werden, welche in den oben angegebenen Räumlichkeiten angetroffen wird, beispielsweise einem volljährigen Familienmitglied oder einem Hausangestellten.

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