Isolierter Miteigentumsanteil

 

Isolierte Miteigentumsanteile können entstehen, wenn mit einem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an Räumen verbunden wird, die notwendiges Gemeinschaftseigentum sind, wie z.B. eine Heizung, die zur ausschließlichen Versorgung der Teileigentumseinheiten einer Eigentumswohnanlage errichtet worden ist. Ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht auch, wenn die wörtliche Beschreibung des Gegenstands von Sondereigentum in der Teilungserklärung und die Angaben im Aufteilungsplan nicht übereinstimmen. In diesem Fall ist grundsätzlich keine der sich widersprechenden Erklärungsinhalte vorrangig. In diesem Fall ist kein Sondereigentum entstanden, sondern ein isolierter Miteigentumsanteil. Ist Sondereigentum nur wegen fehlerhafter Abgrenzung nicht entstanden, sind sämtliche Wohnungseigentümer verpflichtet zur Beseitigung des entstandenen isolierten Miteigentumsanteils vertraglich an den betroffenen Gebäudeteil Sondereigentum einzuräumen.

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