Dienstbarkeit

 

ist auf einem Grundstück lastende, im Grundbuch eingetragene Verpflichtung, die der jeweilige Eigentümer zu dulden hat. Die Dienstbarkeit kann zugunsten einer anderen Parzelle (Beispiel: Wegerecht) oder einer bestimmten Person (Beispiel: lebenslanges Wohnrecht) eingeräumt sein.

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