Eine Materielle Baurechtswidrigkeit setzt voraus, dass gegen materielle Vorschriften des
Bauplanungsrechts verstoßen wurde. Diese finden sich insbesondere in den §§ 30 ff. des Baugesetzbuches (BauGB).
Dabei geht es um die Frage, ob ein Bauvorhaben zulässig ist, also genehmigt werden könnte, ob es zum Beispiel im Einklang mit dem Bebauungsplan ist. Auch bei Verstoß gegen Vorschriften des
Bauordnungsrechts (beispielsweise über Abstandsflächen) kann materiell rechtliche Illegalität vorliegen – ebenso wie bei Nichtbeachtung anderer öffentlich-rechtlicher Regelungen (zum Beispiel
Immissionsschutzrecht), die im Einzelfall zu beachten sind.