Einstimmigkeit

 

Der einstimmige Beschluss ist eine besondere Form der qualifizierten Mehrheit: Ein einstimmiger Beschluss ist immer dann gegeben, wenn alle auf der Eigentümerversammlung anwesenden und vertretenen Mitglieder einem Antrag zustimmen. Wenn auch nur einer der anwesenden Mitglieder weder mit Ja noch mit Nein stimmt, sich also enthält, ist keine Einstimmigkeit gegeben.

 

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