Gemeinschaftseigentum/ gemeinschaftliches Eigentum

 

ist das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, welche nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Alles, was im Einräumungsvertrag nicht als Sondereigentum deklariert wurde, ist automatisch Gemeinschaftseigentum (Beispiel: Bodenplatte eines Hauses, Kinderspielplatz, Dach eines Hauses).

 

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