Energieausweis

 

fand seine Regelung mit der Energiesparverordnung 2007. Das Gesetz räumt grundsätzlich die Möglichkeit zur Vorlage eines verbrauchs- oder eines bedarfabhängigen Energieausweises. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Den Eigentümer wurde gesetzlich nur beschränkt die Wahlmöglichkeit für das „ob“ und „wie“ eines Energieausweises eingeräumt.

Der Verbrauchsausweis berücksichtigt den tatsächlich erfassten Energieverbrauch des Gebäudes. Hierbei handelt es sich um den einfacheren, dadurch kostenmäßig günstigeren Energieausweis. Der Bedarfausweis wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt und enthält objektive Aussagen und Hinweise zur Anlagenqualität.

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