Grundbuch

 

ist das bei einem Amtsgericht geführte Register über die im Bezirk gelegenen Grundstücke.
Im Grundbuch werden die Grundstückseigentümer sowie die Belastungen des Grundstücks ausgewiesen (z. B. Hypotheken, Grundschulden). Die im Grundbuch erfassten Angaben gelten als wahr.

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