Protokoll der Eigentümerversammlung

 

Gemäß § 24 Abs. 6 WEGist über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Das Gesetz regelt zwar nicht, wer die Erstellung der Niederschrift vorzunehmen hat. Die Erfüllung dieser Pflicht obliegt in der Regel jedoch dem Verwalter, es sei denn, die Versammlung überträgt sie durch Beschluss einem anderen Teilnehmer.

Druckversion | Sitemap
© SSI - Verwaltung